Erklärung zum B196 Führerschein

A1 Upgrade OHNE Prüfung   Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 23.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.

Die vielen öffentlichen Meinungen und das Feedback dazu zeigen, dass sich der Gesetzgeber für den allgemeinen Sprachgebrauch nicht verständlich ausgedrückt hat.


4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie

5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)


Die Ausbildung
erfolgt ausschließlich in einer Fahrschule, deren Inhaber im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 Fahrlehrergesetz ist.

Schulungsstoff:
Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens 4 Unterrichtseinheiten (siehe oben) und umfasst die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 5 Unterrichtseinheiten (siehe oben). Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.

Dies MUSS von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.

Klartext
Der Bewerber muss mindestens

4 x 90 Minuten (8 x 45 Minuten)
klassenspezifischen Thorieunterricht

und 10 Fahrstunden  a 45 Minuten
Platztraining und Fahren der Grundfahraufgaben
sowie Autobahn- und Überlandfahrten

absolvieren.